Kennzeichnungsprüfung von Lebensmitteln – National und International

 In Lebensmittelprüfung

National und international immer auf dem neuesten Stand

Die Komplexität der rechtlichen Anforderungen an die Deklaration von Lebensmitteln stellt für die meisten Hersteller eine große Herausforderung dar. So passiert es schnell, dass Angaben nicht rechtskonform sind und im schlimmsten Falle alle im Verkehr befindlichen Produkte zurückgerufen werden müssen. Für Produzenten, die ihre Lebensmittel nicht ausschließlich in Deutschland vermarkten, kommt erschwerend hinzu, dass die Gesetzeslage landesspezifisch abweichen kann. NSF unterstützt Sie mit einem Netzwerk an Experten bei der korrekten Kennzeichnung Ihrer Produkte, sodass Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sind, sondern auch die Endverbraucher durch klare und verständliche Produktangaben zufriedenstellen.

Produktrückrufe durch fehlerhafte Deklarationen

Die korrekte Deklaration ist eine Grundanforderung an jedes Lebensmittel mit einer Fertigpackung. Fehlerhafte Angaben führen nicht selten zu einem Rückruf aller Produkte. Im Jahre 2019 mussten in Deutschland 54 Produkte wegen mangelnden Allergenangaben und 25 weitere aufgrund von anderweitigen fehlerhaften Deklarationen öffentlich zurückgerufen werden1. Im Durchschnitt kostet ein solcher Prozess den Hersteller rund 1,3 Millionen Euro und im größeren Maßstab beträchtliche 8 Millionen Euro2. Dies bedeutet nicht nur finanzielle Verluste, sondern gefährdet mitunter auch das Image der Marke.

Eine korrekte Lebensmittelkennzeichnung kann die Kaufentscheidung erleichtern

Die Gesetzeslage, welche die Deklaration von Lebensmitteln regelt, ist heutzutage komplexer als je zuvor – nicht ohne Grund: Ein steigendes Verbraucherbewusstsein und immer mehr Menschen mit Allergien und Unverträglichkeiten fordern präzise und verständliche Angaben auf der Lebensmittelverpackung.

Die Angaben korrekter Nährwerte, welche unter anderem den Gehalt an Energie, Fett, Zucker und Salz beinhalten, sind für viele Verbraucher eine wichtige Grundlage für die Kaufentscheidung. Zudem können Allergiker bei rechtskonformen Angaben mühelos erkennen, ob das Produkt für sie geeignet ist. Insbesondere ein vollständiges und korrektes Zutatenverzeichnis ist hierfür zwingend notwendig. Fehlt eine Angabe, können schwerwiegende gesundheitliche Schäden die Folge sein, sodass ein Rückruf unumgänglich ist.

Wir prüfen die korrekte Ausführung verpflichtender Angaben

Die Verordnung (EU) 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung/LMIV) regelt, welche Angaben auf der Verpackung eines Lebensmittels verpflichtend sind. Diese umfassen unter anderem die folgenden Elemente, welche häufige Fehlerquellen darstellen:

  • Die Bezeichnung des Lebensmittels: Gerade bei neuen, innovativen Produkten kann es passieren, dass diese nicht korrekt gewählt wird, was unter Umständen Grund für eine behördliche Beanstandung sein kann.
  • Das Zutatenverzeichnis: Die Reihenfolge, Mengenkennzeichnung (QUID-Angaben) und Aufschlüsselung der Zutaten sowie die Kennzeichnung der Allergene sind besonders relevant und bergen viele potenzielle Fehlerquellen.

NSF beurteilt im Zuge einer Kennzeichnungsprüfung nicht nur die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben, sondern auch ihre Platzierung auf der Produktverpackung. Sogenannte Sichtfeldbedingungen geben vor, dass bestimmte Informationen gut sichtbar und deutlich lesbar an geeigneter Stelle aufzubringen sind.

Weitere Bestandteile der Prüfung von verpflichtenden Angaben

Je nach Produkt begutachten unsere Experten individuell weitere Elemente, die für die Kennzeichnung von Bedeutung sind. Hierzu gehören:

  • Die Einhaltung nationaler Verordnungen für bestimmte Produktgruppen wie beispielsweise die Milcherzeugnis- oder Käseverordnung oder die Einhaltung der jeweiligen Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches, die den Status von Sachverständigengutachten haben.
  • Die Überprüfung des rechtmäßigen Einsatzes von Zusatzstoffen wie Konservierungsstoffen, Farbstoffen oder Süßungsmitteln nach der Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) 1333/2008.
  • Die Überprüfung von Produkten aus ökologischer Landwirtschaft anhand der Verordnung (EG) 834/2007 und Verordnung (EG) 889/2008. Wichtige Aspekte sind die korrekte Kennzeichnung der Bio-Zutaten und die Benennung der Kontrollstellennummer in der Nähe des Bio-Logos.
  • Auch die seit April 2020 geltende Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 über die Vorschriften für die Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts der primären Zutat eines Lebensmittels wird von uns geprüft.

Auch nicht-verpflichtende Angaben können rechtswidrig sein

Viele Lebensmittelunternehmer bringen zum Zwecke einer besseren Vermarktung nicht-verpflichtende Kennzeichnungselemente auf ihren Etiketten auf, welche das Produkt attraktiver erscheinen lassen. Diese können nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben enthalten wie beispielsweise:

  • „Weniger Fett“
  • „Ohne Zuckerzusatz“
  • „Mit vielen Ballaststoffen“
  • „Leicht“
  • „Für Haut und Haare“

Unser Expertenteam prüft derartige Produktaufschriften bezüglich ihrer Konformität mit der Verordnung (EU) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben.

Nutri-Score

Als eine Form der sogenannten Lebensmittelampel ermöglicht die fünffarbige Buchstabenskala dem Verbraucher eine schnelle Einschätzung der Nährwertqualität eines Produktes. Wir unterstützen sie gerne bei der korrekten Berechnung und Umsetzung dieser freiwilligen Angabe.

 

Profitieren Sie bei einer internationalen Kennzeichnungsprüfung von unserem globalen Expertennetzwerk

Durch die zunehmende Globalisierung der Märkte streben immer mehr Hersteller eine Vermarktung ihrer Produkte über die Landesgrenzen hinweg an. Eine entsprechende Rechtskonformität der verschiedenen Länder stellt dabei mitunter die größte Herausforderung dar.

NSF berät und unterstützt Sie mit einem globalen Netzwerk an Experten individuell und umfassend, sodass landesspezifische Vorgaben entsprechend dem aktuellen rechtlichen Stand erfüllt werden.

Wir helfen Ihnen dabei landesspezifische Anforderungen zu erfüllen

Obwohl die rechtlichen Grundlagen durch die Harmonisierung der Gesetze innerhalb der EU vergleichbar sind, ergeben sich in den einzelnen Ländern, beispielsweise aufgrund von Behördenbeanstandungen oder Gerichtsurteilen, unterschiedliche Interpretationen. Dadurch können sich bestimmte Anforderungen auch innerhalb der EU unterscheiden.

Zudem gilt in allen EU-Ländern zusätzlich zum EU-Recht auch nationales Recht, welches landesspezifische Anforderungen regelt und sich zum Teil von Gesetzen in anderen Ländern deutlich unterscheiden kann. Um ein rechtskonformes

Etikett zu erhalten, ist es deshalb unerlässlich, nicht nur eine rein sprachliche Übersetzung anfertigen zu lassen, sondern diese auch zusätzlich gemäß EU- und Landesrecht zu prüfen. Nur durch diese lebensmittelrechtliche Prüfung kann gewährleistet werden, dass alle gesetzlichen und sprachlichen Anforderungen erfüllt werden.

Lebensmittelrechtliche Übersetzungen für verschiedene Länder

Wir unterstützen Sie bei einer rechtskonformen Übersetzung, wobei durch die Zusammenarbeit mit Muttersprachlern sichergestellt wird, dass auch sprachliche Feinheiten und individuelle Kundenwünsche berücksichtigt werden.

Im Zuge dessen geben wir Ihnen weitere lebensmittelrechtliche Informationen an die Hand, welche für die Erstellung der Etiketten notwendig sind, wie beispielsweise Schriftgrößen- und Sichtfeldanforderungen.

Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen unserer Experten sowie ein stetiger Austausch mit den verschiedenen Ländern über die aktuelle Rechtslage gewährleisten, dass alle eingereichten Etiketten sämtliche europäische und nationale Anforderungen erfüllen.

Gehen Sie auf Nummer sicher! Lassen Sie Ihre Verpackungen und Etiketten durch NSF prüfen. Unsere Experten helfen Ihnen dabei alle relevanten Anforderungen und Normen einzuhalten und begutachten auch gerne Ihre noch nicht fertigen oder noch nicht gedruckten Etiketten.

Über die Autoren

Caroline Gloerfeld ist staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin und seit 2018 als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei NSF tätig. Neben der Beurteilung von Prüfberichten und der Beratung von Kunden zu verschiedenen lebensmittelrechtlichen Fragestellungen gehört die Bearbeitung von nationalen Kennzeichnungsprüfungen zu ihrer Kernkompetenz.

Lena Runtze hat einen Bachelor of Science in Lebensmitteltechnologie und ist seit November 2017 im Bereich nationaler und internationaler Kennzeichnungsprüfung tätig. Im Mittelpunkt steht die beratende Tätigkeit bezüglich des Exportes in die ganze Welt, sowie die Kennzeichnungsprüfung von deutschsprachigen Etiketten für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Sollten sich Fragen bezüglich internationaler Kennzeichnung ergeben, wären Sie hier an der richtigen Stelle.

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